Zulassungsbedingungen

Für die Schülerinnen und Schüler der Walliser Orientierungsschulen

Die Zulassungsbedingungen sind in Art. 67 im Gesetz für Orientierungsschulen (vom 10. September 2009) festgehalten

Tabelle der Zulassungsbedingungen an die Maturitätsschulen

Hinweis : Die Schülerinnen und Schüler, welche in einem der Niveaus die Bedingungen nicht erfüllen, können in diesem Niveaufach eine Prüfung ablegen. Diese Prüfung wird vom Departement organisiert.

 

Pour les élèves venant du collège, d'écoles privées ou d’autres formations

Informationen können bei der entsprechenden Schuldirektion eingeholt werden.

 

Handels-  
und Fachmittelschule

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